Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Jeder Teilnehmer muß diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Betreten der Kletteranlage lesen und bestätigt mit seiner Unterschrift daß, er diese verstanden und vorbehaltlos akzeptiert hat. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern erlauben Ihren Kindern die Teilnahme an der Benutzung der Kletteranlage ohne die Teilnahme der/des Erziehungsberechtigten.

2. Das Benutzen der Kletteranlage erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Verletzungen die durch unsachgemäße Benutzung, Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder falschen Angaben entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

3. Die Kletteranlage ist für alle Personen ab einer Mindestgriffhöhe von 1,80 benutzbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Benutzen der Anlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Teilnehmer darstellen könnte. Bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren muß die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Benutzung der Kletteranlage vorliegen. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, ist die Teilnahme nicht gestattet.

4. Es dürfen bei der Benutzung der Kletteranlage keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere (z.B. durch Herunterfallen) darstellen können z.B. Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc. Der Teilnehmer hat sich in geeigneter Weise selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen. Dazu zählen u.a. das Einbinden langer Haare (Haargummi), das Abdecken oder Entfernen von Bauchpiercings und das Entfernen von Ohrringen.

5. Sämtlichen Anweisungen des Betreibers oder dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen kann der Teilnehmer von der Nutzung der Kletteranlage ohne Anspruch auf Entgelterstattung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

6. Jeder Teilnehmer muß vor Beginn der Nutzung an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Die Sicherheitsausrüstung darf nur vom Betreiber und/oder dessen Mitarbeitern an und/oder abgelegt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf nicht während der Nutzung abgelegt werden. Das Verlassen des abgesperrten Kletterbereiches während der Teilnahme ist nicht gestattet. Die Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.

7. Der Betreiber hat das Recht, den Betrieb ganz oder teilweise aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Sturm, Gewitter, Regen) einzuschränken oder einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Nutzungsentgeltes.

8. Aus statischen Gründen ist das Benutzen der Kletterelemente von nur jeweils einer Person, das Benutzen der Plattformen von max. drei Personen erlaubt. Das Teilnehmergewicht pro Person darf 120 kg nicht überschreiten.

9. An den Seilbahnen muß immer mit den Füßen abgebremst werden, um ein Aufprallen am Endpunkt zu verhindern. Es darf erst gefahren werden, wenn sichergestellt ist, daß das Seilbahnfeld frei ist.

Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein! Es muß immer mindestens ein Sicherungskarabiner eingehängt sein. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß aus der Kletteranlage.


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